Hausmeisterservice

Hausmeisterservice, Betreuung von Heizungsanlagen, Bodenbelags- arbeiten, Malerarbeiten, Kontrolle von technischen Einrichtungen, Kleinreparaturen, Fahrdienste u. v. m.
  • Regelmäßige Überwachung des einwandfreien Gesamtzustandes des Objektes
  • Regelmäßige Überwachung der technischen Einrichtungen
  • Regelmäßige Überwachung der Gemeinschaftsanlagen
  • Regelmäßige Überwachung und Prüfung der mechanischen Einrichtungen
  • Leuchtmittel, Lampen werden kontrolliert und bei Bedarf ausgetauscht
  • Kleinreparaturen
  • Das Objekt wird regelmäßig 1x wöchentlich angefahren, bei Bedarf auch öfters
  • Kontrolle des Hausmeisterbriefkasten, Anliegen und Aufträge bearbeiten
  • Kontrolle von Fremdfirmen
  • Telefonischer Notdienst
  • Wir übernehmen auf Wunsch auch Wohnungsübergaben oder Wohnungsabnahmen
  • Endreinigungen
  • Erledigen Renovierungen zur schnellen Weitervermietung
  • Erledigen Fahrdienste
  • Organisieren und verwalten den Materialeinkauf

Reinigung

Büroreinigung, Treppenhausreinigung, Glas- und Fensterreinigung sowie Sonderreinigungen

Glasreinigung

  • Reinigen und Trocknen von Fenstern und Glasfassaden
  • Reinigen der Rahmen und Fensterbänke
  • Pflege der Glasscheibenfläche mit besonders umweltschonenden Pflegemitteln

Büroreinigung

  • Staubsaugen / Nass reinigen
  • Staub wischen des Mobiliars
  • Reinigen der sanitären Anlagen
  • Müllentsorgung

Treppenhausreinigung

  • Wir übernehmen jede Art von Treppenhausreinigung, ob großer Wohn- und Gebäudekomplex, Mehrfamilienhaus
    oder Treppenkomplex in Einkaufszentren oder öffentlichen Gebäude

Sonderreinigung

  • Entfernen von Dekoration (Neutralisieren, Bsp. Aufkleber, Graffiti.)
  • Entfernen von Unrat

Gartenpflege

Gartenarbeiten, Laubbeseitigung, Grünanlagenpflege, Pflasterarbeiten, Gehweg und Straßenreinigung, Winterdienst
  • Klassische Gartenarbeiten, wie Rasen mähen und Hecken schneiden
  • Unkrautentfernung
  • Baum- und Strauchschnitt
  • Laubbeseitigung und Entsorgung
  • Pflasterarbeiten und Korrekturen
  • Gehweg und Straßenreinigung

Winterdienst

In Hamburg gilt das Gesetz der Räum- und Streupflicht!

Durch Schneefall und Eisbildung kommt es Jahr für Jahr zu witterungsbedingten Unfällen und zwangsläufig zur Frage, wer denn eigentlich für die Schäden haftet. Als Anlieger/in müssen Sie Schneeräumen und Eisglätte beseitigen, also den Winterdienst auf dem Gehweg entlang Ihres Grundstücks leisten.
 


Hier ein Auszug aus dem Hamburgischen Wegegesetz:
§ 31 WINTERDIENST DURCH DIE ANLIEGERINNEN UND ANLIEGER
(1) Die Anliegerinnen und Anlieger sind verpflichtet, die Anlagen nach § 30 Absatz 1 mit Ausnahme der ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen und der in § 29 Absatz 4 aufgeführten Wegestrecken von Eis und Schnee in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens aber einen 1 m breiten Streifen zu reinigen. Auf Anlagen nach § 30 Absatz 1 Nummern 2 und 3 ist auf jeder Seite des Weges außerhalb der für den ruhenden Verkehr bestimmten Flächen zu reinigen. Bei Eckgrundstücken ist bis an den Fahrbahnrand der kreuzenden oder einmündenden Straße zu reinigen. Bei Grundstücken, vor denen sich ein Fußgängerüberweg oder eine signalisierte Fußgängerfurt befindet, ist ein Streifen bis an den Fahrbahnrand zu reinigen. Treppen sind in voller Breite zu reinigen.

Quelle: Hamburgisches Wegegesetz


 

Nicht jeder Eigentümer ist in der Lage, bei Schneefall schnell zu handeln.
Wir helfen Ihnen gern!

040 - 696 17 90

Urteile zum Winterdienst:
http://www.urteile-zum-winterdienst.de/gesetzliche-regelungen/raeum-_und_streupflicht_in_hamburg.html